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Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

Die wohnungsweise jährliche Abrechnung der Heiz- bzw. Warmwasserkosten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung kommt unseren Kunden zugute. Als spezialisiertes Unternehmen für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten haben wir Systeme entwickelt, die den Anforderungen der Hausverwaltungen, der einzelnen Nutzer sowie den gesetzlichen Vorgaben voll und ganz entsprechen. Dabei legen wir – durchgängig über alle Prozessschritte hinweg –größten Wert auf Präzision und Genauigkeit. Durch interne Plausibilisierungsroutinen wird zusätzlich sichergestellt, dass ausschließlich korrekte, verifizierte und nachvollziehbare Daten in die von uns erstellten Abrechnungen der Heiz- und Wasserkosten einfließen. Das Layout unserer Abrechnungen wird stark vom Gesichtspunkt der Nachvollziehbarkeit geprägt. Alle Abrechnungsvorgänge sind Schritt für Schritt angeführt, leicht verständlich und optisch ansprechend ausgearbeitet.

Verrechnet wird, was verbraucht wurde

Auf der Grundlage der Ableseergebnisse an den Wärmemessgeräten bzw. den Warmwasserzählern führen wird gemäß § 11 ff Heiz-KG die Heiz- bzw. Warmwasserkosten-Abrechnung nach Verbrauch durch. Die Grundlage für die gesetzeskonforme Kostenaufteilung bilden die, durch die zuständige Hausverwaltung gesammelten und uns auf einem eigenen Formular zur Verfügung gestellten jährlichen Daten der Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu kommen Informationen über die durch die Wohnungseigentümer bzw. Mieter bezahlten Heiz- und Warmwasser-Vorauszahlungen (Akontis). Jede Abrechnung der Heiz- bzw. Warmwasserkosten nach Verbrauch beinhaltet den folgenden Umfang:

  • Eine eigene Heizkosten-Abrechnung je Abrechnungseinheit wie z.B. Wohneinheit, Geschäft, Büro u.ä.m. mit ausführlicher Information und Herleitung der entsprechenden Kosten sowie einer Erläuterung der Heizkosten-Abrechnung
  • Ein Duplikat jeder wohnungsweisen Heizkosten-Abrechnung für die Hausverwaltung
  • Eine Zusammenfassung der Heizkosten-Abrechnung je Objekt mit Sonderinformationen wie Angabe der spezifischen Kosten sowie energiewirtschaftliche Statistiken usw.

Die Abrechnungen liefern wir üblicherweise in Papierform. Über Wunsch der  Hausverwaltung bzw. des Energieversorgers übermitteln wir die Abrechnungen gerne auch elektronisch im PDF- bzw. TIFF-Format. Über gesonderte Anforderung der Hausverwaltung bzw. des Energieversorgers liefern wir gerne alle relevanten Abrechnungsdaten als Textfile in einem auf der Basis eines Datentauschvertrages vereinbarten Satzaufbau.

 

 

 

 

 


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