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Direktverrechnung: alles in einer Hand

Zusätzlich zur Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung übernimmt die Firma Messtechnik beim Dienstleistungspaket „Direktverrechnung“ den gesamten Zahlungsverkehr für die Energielieferungen, das Mahnwesen und das Inkasso.

Komplett-Service 

Grundsätzlich ist die Form der Abwicklung beim System „Direktverrechnung“ ident mit jenem der konventionellen Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung. Zusätzlich wird noch der gesamte Geld- und Zahlungsverkehr für die Energielieferungen inklusive dem Inkasso bei den Wohnungseigentümern bzw. Mietern durchgeführt.

Das System „Direktverrechnung“ umfasst:

  • Übernahme aller, mit der Energieversorgung des Objektes verbundenen laufenden Zahlungen wie Einkauf der Primärenergie in fester, flüssiger oder gasförmiger Form bzw. von Fernwärme.
  • Übernahme von Nebenkosten für Hilfsenergie sowie sonstigen Heizungs-Nebenkosten.
  • Ermittlung der laufenden monatlichen Vorauszahlungen je Wohneinheit, hergeleitet aus den vorhergegangenen Heizperioden sowie der generellen Kostenentwicklung.
  • Vorschreibung und Inkasso der monatlichen Vorauszahlungen an die Wohnungseigentümer bzw. Mieter inkl. der damit verbundenen Buchungsarbeit und dem Mahnwesen.
  • Verrechnung der Jahresheizkosten und Rückzahlung von Guthaben bzw. Inkasso von Nachzahlungen.

Jährliche Heizkosten-Abrechnungen

Auf der Grundlage der Ablese-Ergebnisse an den Wärmemessgeräten bzw. den Warmwasserzählern erfolgt durch die Firma Messtechnik die Heiz- bzw. Warmwasserkosten-Abrechnung nach Verbrauch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Dazu werden die während eines Jahres durch die Firma Messtechnik beglichenen Zahlungen für die Energielieferungen sowie die damit zusammenhängenden Nebenkosten herangezogen und die tatsächlichen Heiz- bzw. Warmwasserkosten je Wohnungseigentümer bzw. Mieter ermittelt. Durch die Gegenüberstellung von anteiligen Kosten und Vorauszahlungen ergeben sich Guthaben bzw. Nachzahlungen. Damit verbunden ist auch eine entsprechende Verbuchung der Guthaben bzw. Nachforderungen sowie bei Zahlungsverzug das gesamte Mahnwesen.

Im Falle der sogenannten „Direktverrechnung“ übernehmen wir die gesamte Ausfallshaftung für nicht bezahlte Heizungs- bzw. Warmwasserkosten der Mieter bzw. Wohnungseigentümer. Im Rahmen eines Einzellieferungsvertrages mit den Mietern bzw. Wohnungseigentümern behalten wir uns ausdrücklich die Möglichkeit der Unterbrechung der Wärmeversorgung und die Einbringung einer  Klage vor.

Die Form der Heizkosten-Abrechnung nach Verbrauch im Rahmen des Dienstleistungspaketes „Direktverrechnung“ entspricht prinzipiell der konventionellen Heizkosten-Abrechnung und umfasst:

  • Eine eigene Heizkosten-Abrechnung je Abrechnungseinheit wie z. B. Wohneinheit, Geschäft, Büro u.ä.m. mit ausführlicher Information und Herleitung der entsprechenden Kosten sowie einer Erläuterung der Heizkosten-Abrechnung.
  • Ein Duplikat jeder wohnungsweisen Heizkosten-Abrechnung für die Hausverwaltung.
  • Eine Zusammenfassung der Heizkosten-Abrechnung je Objekt mit Sonderinformationen wie spezifische Kosten, energiewirtschaftliche Statistiken u.ä.m.

 

 

 

 

 

 

 


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