Meßtechnik → Finanzierung → Gerätebeistellung
Laufend geprüft und gewartet
Für Messgeräte ist es erforderlich, dass sie hinsichtlich Aufbau, Funktionsweise, Genauigkeit und Wartungsfreundlichkeit jederzeit dem Stand der Technik entsprechen. Diesen Forderungen werden Messgeräte nur dann gerecht, wenn sie laufend gewartet, - im Falle von eichfähigen Geräten - periodisch nachgeeicht und defekte Systeme durch neue bzw. verbesserte Messsysteme ersetzt werden.
Bei Messgeräten, die wir zur Verfügung stellen, hat der Auftraggeber die Gewähr, dass nicht nur Geräte nach „state of the art“ installiert werden, sondern dass diese auch während der gesamten Vertragsdauer laufend überprüft und gewartet werden.
Bei einem Ausfall wird – abgesehen von einer vorsätzlichen Beschädigung – unverzüglich ein neues Gerät kostenlos beigestellt. Außerdem werden alle der Eichpflicht unterliegenden Messgeräte fristgerecht nachgeeicht. Falls sich dabei herausstellt, dass die Eichfehlergrenzen überschritten werden, ersetzen wir die Geräte kostenlos gegen neue geeichte. Damit hat der Auftraggeber die Möglichkeit - angefangen vom Erwerb über die Wartung bis zur Nacheichung - alle Komponenten auszulagern. Gleichzeitig besteht die Sicherheit, dass in allen Objekten optimal gewartete, präzise und periodisch nachgeeichte Mess- oder Verteilgeräte im Einsatz sind, die die Basis für eine rechtlich konforme Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bilden.
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